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Kataloganforderung
Der Verband Deutscher Kältefachleute e.V. macht uns darauf aufmerksam, dass der Kälte-Fachgrosshandel lt. Handwerksordnung nur den eingetragenen Fachbetrieb der Kälte- und Klima-Branche und solche Betriebe, die einen entsprechenden handwerklichen Nebenbetrieb angemeldet haben, beliefern darf.
Mit unserem Sortiment bedienen wir auch gerne den Heizung- und Sanitärbetrieb, bzw. Firmen die auch Kaltwassersätze in Ihrem Bereich einsetzen, vorausgesetzt ist, dass eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.
Wir bitten Sie den hierfür notwendigen Nachweis, wie Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle, zu übersenden.
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